15.09.2021

Mehr Planungssicherheit – Zeichen stehen auf Entspannung: Infos zur aktuellen Verordnungslage +++ Gültig ab 16.09.2021

Bleiben Sie immer up to date: In diesem Blogartikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Zuge der Planung Ihrer Veranstaltung besonders achten sollten und teilen die wichtigsten Links. So können Sie einfach und sicher Ihre Präsenzveranstaltung in der documenta-Stadt planen.

1.     Corona-Schutzverordnung

Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Corona-Schutzverordnung am 14.09.2021 aktualisiert. Die neue Fassung ist ab dem 16.09.2021 bis Mitte Oktober gültig. Unter diesem Link auf der Website des Landes Hessen finden Sie die aktuelle Version:

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Damit alles leicht verständlich ist, veröffentlicht das Land ergänzend zu diesen Verordnungen jeweils auch Auslegungshinweise. Diese erläutern die verschiedenen Inhalte der Schutzverordnung zusätzlich. Vor allem für Veranstaltungsplaner*innen und MICE-Professionals lohnt es sich, die folgenden Paragraphen gut im Blick zu behalten: § 1 Pandemiegerechtes Verhalten, § 2 Medizinische Maske, § 3 Negativnachweis, § 5 Abstands- und Hygienekonzepte, § 16 Veranstaltungen und Kulturbetrieb, § 22 Gaststätten, § 23 Übernachtungsbetriebe und nicht zuletzt § 24 Tanzlokale, Clubs und Diskotheken.

2.     Weitergehende Lockerungen – Zeichen stehen auf Entspannung

In Hessen wurde ein Systemwechsel zur Beurteilung der Infektionslage vollzogen. Maßgeblich ist ab jetzt nur noch die Belegung der Intensivbetten bzw. die Hospitalisierungsrate pro 100.000 Personen. Die Anzahl der Infektionen pro 100.000 Person (Infektionsinzidenz) ist nicht mehr von vorherrschender Relevanz.

Neben der verpflichtenden 3G-Regelung in Innenbereichen führt Hessen mit der neuen Verordnung ein 2G-Optionsmodell ein. Die 2G-Option bietet dann vor allem Veranstaltern und privaten Betreibern die Möglichkeit, nur Geimpfte und Genesene einzulassen. In diesen Fällen gibt es keine wesentlichen coronabedingten Einschränkungen wie Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht mehr. Zudem entfällt die Kontaktnachverfolgung.

Im Rahmen der 3G-Reglung sind in geschlossenen Räumen beliebig viele Personen zulässig, allerdings dürfen darunter höchsten 500 Personen sein, die nur getestet und nicht geimpft oder genesen sind. Im Außenbereich sind ebenfalls beliebig viele Personen zulässig, höchsten 1000 Person dürfen hier aber nur getestet und nicht geimpft oder genesen sein. Außerdem ist ein Abstands- und Hygienekonzept ist bei 3G immer zwingend erforderlich.

Erfreulich ist auch die Festlegung zu Volksfesten und Weihnachtsmärken in der neuen Verordnung. Es bestehen kaum noch Einschränkungen und auch die 3G-Regel gilt hier nicht.

Wichtig zu wissen ist, dass die neue Verordnung hessenweit Gültigkeit hat. Bestehende Allgemeinverfügungen von Kommunen werden aufgehoben.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Es gilt in Hessen immer mindestens die 3G-Regel bei Veranstaltungen (Ausnahme: Volksfeste und Weihnachtsmärkte u.ä.).
  • Bei 3G ist ein Abstands- und Hygienekonzept verpflichtend.
  • Ab 16.09.2021 **NEU**: 2G-Optionsmodell. Bei Anwendung des 2G-Optionsmodells, entfallen gänzlich sämtliche Einschränkungen, auch die Abstands- und Maskenpflicht.
  • Die Kontaktverfolgung wird gänzlich aufgehoben.
  • Bei 3G dürfen Indoor nur bis zu 500 (Outdoor 1000) ungeimpfte/nicht genesene Personen eingelassen werden.
  • Die Beurteilung der Infektionslage erfolgt nur noch über die Hospitalisierungrate.
  • Die Verordnung ist gültig vom 16.09.2021 bis 14.10.2021.

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